Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bereitschaftspflegefamilien


Allgemeines und Anwendungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“) gelten für alle mit Ingo Schlüter, Neustadtcontrescarpe 16, 28201 Bremen (im Folgenden auch: „Betreiber“ oder „wir/uns“) geschlossenen Verträge von Bereitschaftspflegeeltern, die Anfragen/Aufträge von Jugendämtern, die diese über das von dem Betreiber betriebene Portal bereitschaftspflege.de (im Folgenden auch: „Portal“) stellen, annehmen und hierbei Vermittlungsleistungen des Betreibers in Anspruch nehmen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Bereitschaftspflegeeltern gelten nicht.

2. Der Betreiber schließt solche Verträge ausschließlich mit anerkannten Pflegeeltern oder der Vertreter/Träger.

3. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und den Pflegeeltern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist Bremen.

5. Diese AGB können in der jeweils aktuellen Version jederzeit auf dem Portal abgerufen und heruntergeladen werden.


Leistungen des Betreibers

1. Der Betreiber stellt auf dem Portal allgemeine Informationen zum Thema kostenlos zur Verfügung, die sich nicht konkret auf den "Verkauf" von Dienstleistungen beziehen. Die Informationen dienen lediglich der Entscheidungsfindung über das „Ob“ und das „Wie“ des Vorhabens.

2. Der Betreiber stellt den Jugendämtern, die sich registrieren, von Zeit zu Zeit Informationen zum Thema und sonstige dazu nahe Themen zur Verfügung.

3. Der Betreiber vermittelt schließlich für die registrierten und nicht registrierten Jugendämter kostenlose und unverbindliche zur Anfrage passende Bereitschaftspflegeeltern, welche ein Angebot erstellen und abschließend die gewünschte Pflegeleistung durchführen können.


Vertragsschluss

1. Die Bereitschaftspflegeeltern hat nach kostenfreiem Erhalt der Anfrage die Möglichkeit, mit dem interessierten Jugendamt Kontakt aufzunehmen und dem Amt ein Angebot für die Erbringung der Pflegeleistungen zu unterbreiten.

2. Der Betreiber vermittelt auf seinem Portal den registrierten Ämtern lediglich die relevanten Daten der Pflegeeltern (Leistungsportfolio, besondere Kenntnisse, Adresse, Kontaktdaten) und stellt die Möglichkeit der Kontaktaufnahme bereit und bringt so Ämter und Bereitschaftspflegeeltern zusammen. Der Betreiber steht nicht dafür ein, dass zwischen Ämtern und Pflegeeltern ein Vertrag zu Stande kommt. Mit der Bereitstellung der Profildaten hat der Betreiber seine Leistungspflicht nach diesem Vertrag vollständig erbracht.

3. Der Betreiber ist zur Erfüllung dieses Vertrages berechtigt, die Daten der Pflegeeltern an die registrierten und freigeschalteten Jugendämter weiterzugeben.

4. Nach Erhalt der Anfrage können die Pflegeeltern Kontakt zu dem Amt aufnehmen und Angebote zusenden. Nimmt das Amt das Angebot an, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Amt und den jeweiligen Pflegeeltrn zustande. Innerhalb dieses Vertragsverhältnisses können gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen gelten. Gleiches gilt, sofern das Amt zusätzliche Leistungen der Pflegeeltern in Anspruch nimmt. Der Betreiber wird nicht Vertragspartner, sondern stellt ausschließlich die Plattform zur Vertragsanbahnung zur Verfügung. Der Betreiber ist auch kein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Bereitschaftspflegeeltern oder der Jugendämter.

5. Der Betreiber hat auf das Zustandekommen/Nichtzustandekommen eines Auftrags bzw. weitergehende Verträge keinerlei Einfluss und steht hierfür nicht ein. Ob ein Vertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern zustande kommt, ist allein abhängig von diesen beiden Parteien.

Die Nutzung des Portals ist für Bereitschaftspflegeeltern bis auf Weiteres kostenfrei. Sofern ein Vertreter/Träger mehrere von ihm vertretene Bereitschaftspflegeeltern registrieren möchte, wird vom Betreiber eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben, welche sich nach der Anzahl der einzutragenden Bereitschaftspflegeeltern richtet. Die Verwaltungsgebühr ist bei unserem Support zu erfragen.


Pflichten der Bereitschaftspflegefamilien

1. Die Pflegeeltern müssen prüfen und sicherstellen, dass die hinterlegten Informationen und Daten, insbesondere die Kontaktdaten, stets aktuell gehalten werden und der Wahrheit entsprechen. Bei Änderungen, die nicht selbst durchgeführt werden können, it umgehend der Betreiber zu kontaktieren.

2. Die Pflegeeltern handeln im eigenen Namen.

3. Die Pflegeeltern verpflichten sich, die angefragten Pflegeleistungen selbst zu erbringen. Die Daten des anfragenden Jugendamtes dürfen ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Verwendung der Daten des Jugendamtes zu anderen Zwecken ist ebenso untersagt wie ein Weiterverkauf der Daten an Dritte. Für jeden schuldhaften Verstoß der Pflegeeltern gegen diese Maßgabe, ist der Betreiber berechtigt, einen eventuell weitergehenden Schaden geltend zu machen. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den geltend gemachten Schadensersatz angerechnet.

4. Den Pflegeeltern ist es untersagt bei der Inanspruchnahme unserer Dienste, die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Die Pflegeeltern sind verpflichtet, die Nutzung unserer Dienste mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. Insbesondere haben die Pflegeeltern jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Serverintegrität oder -stabilität des Portals unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen.

5. Handelt ein Träger in unserem Portal für von ihm vertretene Pflegeeltern, gelten die o.g. Regelungen für ihn analog.


Werbung

1. Der Portakbetreiber ist berechtigt, das Portal zu bewerben. Aufgrund der Senibilität des Themas werden dabei keine teilnehmenden Pflegeeltern genannt.

2. Die Pflegeeltern erhalten das Recht, mit der Teilnahme am Portal des Betreibers zu werben. Es ist dabei nicht gestattet, hierfür Texte, Marken oder andere Kennzeichen des Betreibers zu nutzen, es sei denn, es wurde zuvor eine schriftliche Genehmigung des Betreibers eingeholt.


Gewährleistung

1. Sämtliche Informationen auf dem Portal sind weder als Zusage einer Garantie noch als Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen des Betreibers umfassen insbesondere auch keine Rechts- oder Steuerberatung.

2. Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für durch den Betreiber vermittelte Pflegeeltern und durch deren ausgeführte Arbeiten. Für etwaige in dem Vertragsverhältnis zwischen Jugendamt und Pflegeeltern auftretende Pflichtverletzungen haften ausschließlich die dortigen Parteien.


Haftung

1. Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Wir haften auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haften wir nicht.

2. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen.

3. Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung von Organen, Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


Datenschutz

1. Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutzinformationen in der Datenschutzerklärung des Betreibers.

2. Die Pflegeeltern verpflichten sich, die Daten der Jugendämter vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung gemäß der gestellten Anfrage zu verwenden.


Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.