Allgemeine Geschäftsbedingungen für Jugendämter


Allgemeines und Anwendungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“) gelten ausschließlich für das durch Ingo Schlüter, Neustadtcontrescarpe 16, 28201 Bremen (im Folgenden auch: „Betreiber“ oder „wir/uns“) betriebene Portal bereitschaftspflege.de (im Folgenden auch: „Portal“) und den Jugendämtern (Ämter) abgeschlossenen Verträge wie auch für sämtliche der von uns zur Verfügung gestellten Leistungen, speziell die Beratung. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Ämter oder deren Vertreter gelten nicht.

2. Die Angebote auf dem Portal richten sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts.

3. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und den Ämtern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Diese AGB können in der jeweils aktuellen Version jederzeit auf dem Portal abgerufen und heruntergeladen werden.


Leistungen des Betreibers

1. Der Betreiber stellt auf dem Portal allgemeine Informationen zum Thema kostenlos zur Verfügung, die sich nicht konkret auf den "Verkauf" von Dienstleistungen beziehen. Die Informationen dienen lediglich der Entscheidungsfindung über das „Ob“ und das „Wie“ des Vorhabens.

2. Der Betreiber stellt den Ämtern, die sich registrieren, von Zeit zu Zeit Informationen zum Thema und sonstige dazu nahe Themen zur Verfügung.

3. Der Betreiber vermittelt schließlich für die registrierten und nicht registrierten Ämter kostenlos und unverbindlich zur Anfrage passende Bereitschaftspflegefamilien, welche ein Angebot erstellen und die Dienstleistung durchführen können.


Vertragsschluss

1. Die Ämter haben die Möglichkeit, nach der Registrierung und der Freischaltung die vollständigen Profile der Bereitschaftspflegeeltern einzusehen und über das Portal eine unbegrenzte Anzahl Anfragen zur Übernahme der Pflege eines Kindes kostenfrei und unverbindlich zu stellen. Die Anfrage stellt noch kein Angebot im Rechtssinne zur Beauftragung einer Dienstleistung dar.

2. Nach Erhalt der Angebote kann das Amt frei entscheiden, ob und wenn ja welches Angebot es annimmt. Nimmt es ein Angebot an, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Amt und den jeweiligen Pflegeeltern zustande. Innerhalb dieses Vertragsverhältnisses können gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen gelten. Gleiches gilt sofern das Amt zusätzliche Leistungen der Bereitchaftspflegeeltern in Anspruch nimmt. Der Betreiber wird nicht Vertragspartner, sondern tritt ausschließlich als Vermittler auf. Der Betreiber ist auch kein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Bereitschaftspflegeeltern.

3. Der Betreiber hat auf das Zustandekommen/Nichtzustandekommen eines Auftrages bzw. weitergehende Verträge keinerlei Einfluss. Ob ein Vertrag mit den Bereitschaftspflegeeltern zustande kommt, ist abhängig von den entsprechenden Bedingungen der jeweiligen Pflegeeltern.

4. Die Vermittlung durch den Betreiber ist für das Amt kostenfrei. Die Ämter zahlen eine feste Jahresgebühr (gem. aktueller Preisliste) an den Betreiber und erhalten für die Dauer ihrer Freischaltung Zugriff auf die vollständigen Nutzerprofile der eingetragenen Bereitschaftspflegefamilien, mit der Möglichkeit mit diesen zwecks Vertragsanbahnung in Verbindung treten.


Gewährleistung

1. Jegliche Informationen über das Thema durch den Betreiber stellen weder eine Beratungsleistung noch eine Verkaufstätigkeit für die Ämter dar, sondern dienen der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung der Ämter, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat. Informationen sind weder als Zusage einer Garantie noch als Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen des Betreibers umfassen insbesondere auch keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Ämter sind dazu verpflichtet, den genauen Inhalt des Vertrages mit den Bereitschaftspflegeeltern zu prüfen.

2. Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für durch den Betreiber vermittelte Bereitschaftspflegeeltern und durch deren übernommene Pflegeleistung. Für etwaige in dem Vertragsverhältnis zwischen Ämtern und Pflegeeltern auftretende Pflichtverletzungen haften ausschließlich die jeweiligen Bereitschaftspflegeeltern.


Pflichten der Jugendämter

1. Den Ämtern ist es untersagt bei der Inanspruchnahme unserer Dienste, die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Die Ämter sind verpflichtet, die Nutzung unserer Dienste mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. Insbesondere haben die Ämter jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Serverintegrität oder -stabilität des Portals unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen.

2. Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch die Ämter erfolgt online über die von dem Betreiber vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von dem Betreiber im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Amt in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich das Amt selbst verantwortlich. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch das Amt behält sich der Betreiber vor, es von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.

3. Die Ämter und deren Mitarbeiter sind nicht berechtigt die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Der bereitgestellte Zugang darf ausschließlich von den Mitarbeitern des registrierten Jugendamtes verwendet werden.


Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

1. Die Jugendämter zahlen für die Freischaltung und den Zugriff auf die vollständigen Profildaten der Pflegeeltern eine Jahresgebühr. Die Höhe der Gebühr ist der Preislite zu entnehmen oder wird den Ämtern im Angebot vor der Freischaltung mitgeteilt.

2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den Betreiber zu zahlen.

3. Die angegebenen Preise sind Netto-Preise, d.h. sie verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Das jeweilige Jugendamt kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, falls die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen dem Konto des Betreibers gutgeschrieben sind. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.


Haftung

1. Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Wir haften auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Ämter regelmäßig vertrauen), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haften wir nicht.

2. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen.

3. Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung von Organen, Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


Datenschutz

1. Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutzinformationen in der Datenschutzerklärung des Betreibers.

2. Die Jugendämter verpflichten sich, die Daten der Pflegefamilien vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung gemäß der gestellten Anfrage zu verwenden.


Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.